| EG-Baumusterprüfbescheinigung (Atex) |
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| Sicherheitszertifizierungen |
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| Brandschutzklasse 1 Umgebungen in welchen brennbare Gase oder Dämpfe in einer zum entzünden oder explodieren ausreichenden Menge vorhanden sind. Typische Umgebungen der Brandschutzklasse 1: - Ölraffinerien und Benzinlager und Verteilerstationen inkl. Flugzeughangars und Tankstellen - Firmen, welche mit brennbaren Flüßigkeiten in Tauchbecken arbeiten - Petrochemische Firmen welche chemische Produkte aus Benzin und Öl produzieren - Reinigungsanlagen, bei denen Reinigungsdämpfe vorhanden sind - Firmen mit Spritzkabinen, in welchen ihre Produkte lackiert oder mit Kunststoff überzogen werden. | Brandschutzklasse 2 Bereiche mit hoher Staubkonzentration. Typische Umgebungen der Brandschutzklasse 2: - Getreideaufzüge, Mehl- und Futtermühlen - Industrieanlagen, welche Magnesium- oder Aluminiumstaub verarbeiten oder lagern - Hersteller von Kunststoff- Pharma- oder Feuerwerksprodukten - Hersteller von Stärke oder Süßwaren - Gewürzmühlen, Zucker-und Kakaoraffinerien - Kohleaufbereitungsanlagen | Brandschutzklasse 3 Bereiche in denen leicht entzündbare Flusen oder Partikel vorhanden sind. Typische Umgebungen der Brandschutzklasse 3 - Spinnereien, Baumwollentkernungsanlagen, Baumwollsamen und Flachs verarbeitende Anlagen - Strickereien, Webereien und Nähereien - Die gesamte holzverarbeitende Industrie bei der Späne bzw. Holzstaub produziert wird. | Divisions Div 1: Definition nach UL: Überall dort wo zündfähige Konzentrationen von brennbaren Gasen oder Dämpfen oder Flüßigkeiten ständig oder auch nur zeitweilig zu den normalen Arbeitsbedingungen gehören. Ein ganz alltägliche Situation Bsp.: Arbeitsprozesse unter der Verwendung von Methangas
Div 2: Definition nach UL: Überall dort, wo zündfähige Konzentrationen von brennbaren Gasen, Dämpfen oder Flüßigkeiten unter normalen Arbeitsbedingungen wahrscheinlich nicht existieren. Eine nicht alltägliche Situation Bsp.: Methanflaschenfüllanlage unter Einhaltung der entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen. | Gruppen Gase und Dämpfe werden entsprechend ihrer Zündtemperatur, ihrer Explosionskraft und anderer Brenneigenschaften in vier Gruppen unterteilt. Gruppen A,B,C,D Gruppe A: Acetylene Gruppe B: Aeroleine, Butadiene, Ethylene, Propylene, Oxide und Hydrogene Gruppe C: Cyclopropane, Ethyl-Ester, Ethylene Gruppe D: Acetone, Ammoniak, Bexzene, Butane, Methanol, Naturgase, Methane, Naphtha ,Propane
Gruppen E,F,G Brennbare Dämpfe werden entsprechend ihrer Zündtemperatur und ihrer Leitfähigkeit in gefährliche Substanzen unterteilt. Gruppe E: Brennbarer Metallstaub < 100.000 OHM/cm Gruppe F: Brennbar "Schwarz", Kohle, Holzkohle oder Kohlestaub < 100.000 OHM/cm Gruppe G: Brennbarer Staub > 100.000 OHM/cm
Temperaturbereiche Die Klassifizierungen für Betriebstemperaturen sind in sechs Bereiche unterteilt, T1 bis T6 T1 kleiner gleich 450° C T6 kleiner gleich 85° C Es muß berücksichtigt werden, daß Gase, Dämpfe und Flüßigkeiten sich bei bestimmten Temperaturen entzünden können. Die Betriebstemperatur eines Scheinwerfers muß deshalb unterhalb der Zündtemperatur des Gases, Dampfes oder der Flüßigkeit liegen.
Andere Sicherheitszertifikate (CSA): Canadian Standards Association (MSHA): Mine Saety and Health Administration (ASTM): American Society for Testing & Material | |
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| Ex-Schutz (Atex) |
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| Ex-Schutz (ATEX), wichtig für Feuerwehren, Industrie, Tiefbauämter, Gefahrengut o.ä.: | Die mit diesem Kennzeichen zur Verhütung von Explosionen gekennzeichneten Lampen sind nach den neusten, strengen europäischen CENELEC (EN) Richtlinien (ATEX) Ex geprüft und für die Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (Zone 1 + 2) zugelassen.Geprüft und zugelassen durch zwei der renommiertesten Prüfinstitute Europas (SEV Schweiz und SEE Luxembourg); das bedeutet hohe Sicherheit für den Kunden im Einsatz. Mit der Baumusterprüfbescheinigung nach der Richtlinie 94/9EG (ATEX 100a) des Europäischen Parlamentes und Rates vom 23. März 1994 haben Sie Gewähr, dass nach den neusten Normen geprüft und bescheinigt wurde und die grundlegenden Anforderungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes erfüllt werden.Betriebsmittel, welche nach den alten Normen geprüft und bescheinigt wurden, z.B. Konformitätsbescheinigungen, dürfen nur noch bis Ende Juni 2003 in den Verkehr gebracht werden. |
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