EG-Baumusterprüfbescheinigung (Atex)

 

 

Sicherheitszertifizierungen

Brandschutzklasse 1
Umgebungen in welchen brennbare Gase oder Dämpfe in einer zum entzünden oder explodieren
ausreichenden Menge vorhanden sind.
Typische Umgebungen der Brandschutzklasse 1:
- Ölraffinerien und Benzinlager und Verteilerstationen inkl. Flugzeughangars und Tankstellen
- Firmen, welche mit brennbaren Flüßigkeiten in Tauchbecken arbeiten
- Petrochemische Firmen welche chemische Produkte aus Benzin und Öl produzieren
- Reinigungsanlagen, bei denen Reinigungsdämpfe vorhanden sind
- Firmen mit Spritzkabinen, in welchen ihre Produkte lackiert oder mit Kunststoff überzogen werden.

Brandschutzklasse 2
Bereiche mit hoher Staubkonzentration.
Typische Umgebungen der Brandschutzklasse 2:
- Getreideaufzüge, Mehl- und Futtermühlen
- Industrieanlagen, welche Magnesium- oder Aluminiumstaub verarbeiten oder lagern
- Hersteller von Kunststoff- Pharma- oder Feuerwerksprodukten
- Hersteller von Stärke oder Süßwaren
- Gewürzmühlen, Zucker-und Kakaoraffinerien
- Kohleaufbereitungsanlagen

Brandschutzklasse 3
Bereiche in denen leicht entzündbare Flusen oder Partikel vorhanden sind.
Typische Umgebungen der Brandschutzklasse 3
- Spinnereien, Baumwollentkernungsanlagen, Baumwollsamen und Flachs verarbeitende Anlagen
- Strickereien, Webereien und Nähereien
- Die gesamte holzverarbeitende Industrie bei der Späne bzw. Holzstaub produziert wird.

Divisions
Div 1: Definition nach UL: Überall dort wo zündfähige Konzentrationen von brennbaren Gasen oder
Dämpfen oder Flüßigkeiten ständig oder auch nur zeitweilig zu den normalen Arbeitsbedingungen gehören.
Ein ganz alltägliche Situation
Bsp.: Arbeitsprozesse unter der Verwendung von Methangas

Div 2: Definition nach UL: Überall dort, wo zündfähige Konzentrationen von brennbaren Gasen, Dämpfen
oder Flüßigkeiten unter normalen Arbeitsbedingungen wahrscheinlich nicht existieren.
Eine nicht alltägliche Situation
Bsp.: Methanflaschenfüllanlage unter Einhaltung der entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen.

Gruppen
Gase und Dämpfe werden entsprechend ihrer Zündtemperatur, ihrer Explosionskraft und anderer
Brenneigenschaften in vier Gruppen unterteilt. Gruppen A,B,C,D
Gruppe A: Acetylene
Gruppe B: Aeroleine, Butadiene, Ethylene, Propylene, Oxide und Hydrogene
Gruppe C: Cyclopropane, Ethyl-Ester, Ethylene
Gruppe D: Acetone, Ammoniak, Bexzene, Butane, Methanol, Naturgase, Methane, Naphtha ,Propane

Gruppen E,F,G Brennbare Dämpfe werden entsprechend ihrer Zündtemperatur und ihrer Leitfähigkeit in
 gefährliche Substanzen unterteilt.
Gruppe E: Brennbarer Metallstaub < 100.000 OHM/cm
Gruppe F: Brennbar "Schwarz", Kohle, Holzkohle oder Kohlestaub < 100.000 OHM/cm
Gruppe G: Brennbarer Staub > 100.000 OHM/cm

Temperaturbereiche
Die Klassifizierungen für Betriebstemperaturen sind in sechs Bereiche unterteilt, T1 bis T6
T1 kleiner gleich 450° C
T6 kleiner gleich 85° C
Es muß berücksichtigt werden, daß Gase, Dämpfe und Flüßigkeiten sich bei bestimmten Temperaturen entzünden können.
Die Betriebstemperatur eines Scheinwerfers muß deshalb unterhalb der Zündtemperatur
des Gases, Dampfes oder der Flüßigkeit liegen.

Andere Sicherheitszertifikate
(CSA): Canadian Standards Association
(MSHA): Mine Saety and Health Administration
(ASTM): American Society for Testing & Material

 

 

 

Ex-Schutz (Atex)

Ex-Schutz (ATEX), wichtig für Feuerwehren, Industrie, Tiefbauämter, Gefahrengut o.ä.:

Die mit diesem Kennzeichen zur Verhütung von Explosionen gekennzeichneten Lampen sind nach den neusten, strengen
europäischen CENELEC (EN) Richtlinien (ATEX) Ex geprüft und für die Verwendung in explosionsgefährdeten
Bereichen (Zone 1 + 2) zugelassen.Geprüft und zugelassen durch zwei der renommiertesten Prüfinstitute Europas
(SEV Schweiz und SEE Luxembourg); das bedeutet hohe Sicherheit für den Kunden im Einsatz.
Mit der Baumusterprüfbescheinigung nach der Richtlinie 94/9EG (ATEX 100a) des Europäischen Parlamentes und Rates
vom 23. März 1994 haben Sie Gewähr, dass nach den neusten Normen geprüft und bescheinigt wurde und die
grundlegenden Anforderungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes erfüllt werden.Betriebsmittel, welche nach
den alten Normen geprüft und bescheinigt wurden, z.B. Konformitätsbescheinigungen, dürfen nur noch bis Ende Juni 2003 in den Verkehr gebracht werden.